Heimentgelt

Die Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung deckt nicht das volle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Sie ist ein Grundsicherungsmodell. Im stationären Bereich gibt es vier Pflegestufen, die durch die zuständigen Krankenkassen nach einer Begutachtung des Bewohners/der Bewohnerin durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt werden. Derzeit beträgt der Anteil der Pflegekasse: Anlage 4 – Kostenblatt SZ_ab 01.02.2024 Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Unterstützung von staatlichen Einrichtungen, wie z.B. dem Sozialamt zu erhalten. Sprechen Sie uns an und wir prüfen, welche Leistungen für Sie in Frage kommen. Bei der Beantragung derartiger Leistungen sind wir Ihnen gern behilflich. Hinweis auf mögliche Leistungs- und Entgeltveränderung Kraft Gesetz sind wir verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit und die Voraussetzungen künftiger Änderungen der Leistungen und des Entgeltes hinzuweisen.